Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als Grundlage für den Abschluss eines Dienstleistungs- oder Kaufvertrages zwischen SOS-Computer – Sebastian Wagner, nachfolgend "Dienstleister" genannt, und dem Kunden, nachfolgend "Kunde" genannt. Diese Bedingungen gelten ausschließlich, d.h. abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht akzeptiert, es sei denn, ihnen wurde schriftlich vom Dienstleister zugestimmt.

§1 Allgemeines

§1.1 Angebote und Preisangaben sind frei bleibend, Irrtümer sind vorbehalten. Abweichungen vom Angebot bedürfen einer schriftlichen Bestätigung des Dienstleisters.

§1.2 Für alle Angebote behält der Dienstleister das Eigentumsrecht, sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

§1.3 Diese Bestimmungen treten grundsätzlich mit Bestellung/Beauftragung, spätestens jedoch sobald die Ware oder Dienstleistung vom Kunden entgegengenommen wurde, in Kraft.

§2 Preise und Zahlungsbedingungen

§2.1 Bei Versand/Erbringung der Ware/Dienstleistung gelten die Listenpreise, die zum Zeitpunkt des Zustandekommens eines Dienstleistungs- oder Kaufvertrages gültig waren, zzgl. der Versand- und Verpackungskosten.

§2.2 Dienstleistungen für Geschäftskunden werden nicht als pauschalierte Dienstleistungen abgerechnet sondern mit dem Stundensatz für Geschäftskunden.

§2.3 Wenn der Dienstleister die Ware/Dienstleistung selbst anliefert oder Installationen/Einweisungen vor Ort vornimmt wird dem Kunden die aufgewendete Arbeitszeit in Rechnung gestellt.

§2.4 Vergebliche Anreiseversuche werden, je nach Wegstrecke mindestens mit dem aktuellen Kilometersatz sowie einer normalen Technikereinheit in Rechnung gestellt.

§2.5 Werden beauftragte Arbeiten/Installationen auf Wunsch des Kunden hin vorzeitig beendet werden mindestens die Kosten für einen Kostenvoranschlag (30.- EUR brutto) sowie ggf. Anreisekosten berechnet. Über 30 Minuten hinausgehende, aufgewendete Arbeitszeit wird mit dem aktuellen Stundensatz abgerechnet.

§2.6 Der Dienstleister bleibt solange Eigentümer der Ware, bis die Rechnung vollständig beglichen wurde.

§2.7 Rechnungen an Kunden sind grundsätzlich vor Rückerhalt des Gerätes fällig und ohne Abzug sofort zahlbar.
Akzeptiert werden Barzahlung sowie Kredit- und Debitkarten. Nach Absprache kann auch auf Rechnung bezahlt werden (nur Bestandskunden).

§2.8 Dem Auftragnehmer steht wegen seiner Forderung aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrages in seinen Besitz gelangten Gegenständen zu.

§3 Liefer-/Leistungszeit

§3.1 Liefertermine oder -fristen sind nur nach schriftlicher Bestätigung gültig. Diese sind jedoch nicht bindend, wenn dem Dienstleister die Lieferung aufgrund von höherer Gewalt (Wetter/Verkehrsverhältnisse) oder anderen erschwerenden Gründen unmöglich ist. Hierzu zählen z.B. Streiks, Aussperrungen oder behördliche Anordnungen (z.B. LKW-Fahrverbote), auch wenn diese beim Lieferanten des Dienstleisters auftreten. In diesen Fällen verzögert sich die Lieferung um die Dauer der erschwerenden Gründe.

§3.2 Kommt der Kunde in Annahmeverzug, ist der Dienstleister berechtigt, eventuellen Schaden und/oder Mehraufwand in Rechnung zu stellen.

§3.3 SOS-Computer steht wegen seiner Forderung aus dem Reparaturauftrag ein vertragliches Pfandrecht an dem aufgrund des Vertrages in seinen Besitz gelangten Gerätes zu. Holt der Kunde das Gerät trotz mehrfacher Anmahnung (Abholaufforderung und 2-fache erfolglose Mahnung) nicht ab oder die Rechnung wird  nicht beglichen, sind wir berechtigt das Gerät nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist von 10 Wochen ab der ersten Abholaufforderung in unseren Bestand zu übernehmen und ggf. zur Befriedigung unserer Forderungen zu verwerten.

§3.4 Wird das Gerät nicht binnen 2 Wochen nach der Abholaufforderung abgeholt oder die Rechnung nicht beglichen, behält sich SOS-Computer vor, während der Lagerfrist 10 € Lagerkosten pro Woche zu berechnen.

§3.5 Nach Ablauf von 2 Wochen nach der ersten Abholaufforderung haftet SOS-Computer für Beschädigungen und Verlust des Gerätes nur im Rahmen von grober Fahrlässigkeit.

§3.6 SOS-Computer behält sich ausdrücklich vor bei besonderer Hard- oder Software externe Dienstleister hinzu zu ziehen.

§4 Gewährleistung / Haftungsausschluss

§4.1 Für erworbene Ware gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von z. Zt. 24 Monaten, diese gilt ab Übergabe der Ware. Eventuelle Mängel sind dem Dienstleister samt Fehlerbeschreibung schriftlich zu melden. Eingesendete Ware muss frei eintreffen und wird auch frei wieder ausgeliefert.

§4.2 Für die normale Abnutzung der Ware, bzw. für Verschleißteile wird keine Haftung übernommen. Dies gilt auch für gebrauchte Ware, hier wird generell keine Haftung übernommen, es sei denn es wurde schriftlich bestätigt.

§4.3 Offensichtliche Mängel sind sofort, spätestens jedoch 1 Woche nach Erhalt der Ware schriftlich zu melden. Bei Einbau/Nutzung trotz offensichtlicher Mängel entfallen sämtliche Gewährleistungsansprüche.

§4.4 Weiterhin besteht keine Haftung bei Mängeln/Schäden, die auf unsachgemäße Behandlung oder Lagerung der Ware zurückzuführen sind. Das gleiche gilt für Mängel und Schäden, die aufgrund von Brand, Blitzschlag, Explosion oder Überspannungen entstanden sind.

§4.5 Bei eigenmächtigen Änderungen, Reparaturen oder beim Entfernen/Brechen eventueller Gewährleistungssiegel der Ware erlischt die Gewährleistung sofort.

§4.6 Der Kunde wird auf die Möglichkeit von Datenverlust durch technisches Versagen und das daraus entstehende Erfordernis einer täglichen Datensicherung ausdrücklich hingewiesen. Hierzu stehen heute geeignete technische Hilfsmittel zur Verfügung. Bei der Verarbeitung wichtiger Daten handelt ein Kunde grob fahrlässig, wenn er diese tägliche Sicherung unterlässt. Die Haftung für Datenverlust wird begrenzt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Unsere Haftung ist auf den Wiederherstellungsaufwand bei Vorliegen von Sicherungskopien beschränkt. Kann der Kunde keine zur Wiederherstellung der Daten notwendige Sicherungskopie beibringen, so sind wir von der Haftung vollständig freigestellt.

§4.7 Bei einem Mangel/Defekt an der Ware/Dienstleistung hat der Dienstleister zweimal das Recht, die betroffene Ware/Dienstleistung nachzubessern oder Ersatz zu liefern. Scheitern diese Versuche, ist der Kunde berechtigt, vom Kauf- bzw. Dienstleistungsvertrag zurückzutreten oder eine Wandlung/Minderung anzustreben. Durch den Austausch von Teilen oder Baugruppen oder auch der Reparatur dieser treten keine neuen Gewährleistungspflichten in Kraft.

§4.8 Liegt bei der bemängelten Ware/Dienstleistung kein Defekt/Mangel vor, bzw. beruht der Defekt/Mangel auf unsachgemäßer Handhabung der Ware oder fehlerhafter Information durch den Kunden (bei Remotesupport), werden dem Kunde die Aufwendungen des Dienstleisters für die Prüfung der Ware oder die aufgewendede Remotesupportzeit in Rechnung gestellt. Hierzu zählen auch Fehler, die durch eine fehlerhafte Treiber- oder Betriebssysteminstallationen begründet sind sowie Fehler, die auf nachträgliche Eingriffe des Kunden zurückzuführen sind.

§4.9 Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, sind weitergehende Ansprüche des Kunden ausgeschlossen, d.h. der Dienstleister haftet nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.

§4.10 Änderungen / Reparaturen / Austausch / Neuprogrammierung der BIOS-Chips erfolgt nur auf Ausdrücklichen Wunsch und im Risiko des Kunden. PC SPEZIALIST AUGSBURG Inh. S. Wagner haftet nicht für dabei mögliche Schäden.

§4.11 Eine Abtretung der Gewährleistungsansprüche an Dritte wird nicht anerkannt.

§5 Software

§5.1 Bei Kauf von Software gelten über unsere Bedingungen hinaus die besonderen Lizenz- und sonstigen Bedingungen des Herstellers. Mit Öffnen der Verpackung erkennt der Kunde deren Geltung ausdrücklich an.

§6 Ausfuhrgenehmigung

§6.1 Falls die Ware ins Ausland überführt werden soll, sind vom Kunden in eigenem Namen und auf eigene Kosten entsprechende Genehmigungen einzuholen. Die Versagung einer solchen Ausfuhrgenehmigung berechtigt den Kunden nicht, vom Vertrag zurückzutreten

§7 Gerichtsstand, Teilunwirksamkeit, anwendbares Recht

§7.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§7.2 Gerichtsstand ist Augsburg . Wir sind jedoch berechtigt, den Gerichtsstand des Kunden wahrzunehmen.

§7.3 Bei Unwirksamkeit von Teilen dieser Vereinbarungen verbleiben die restlichen AGB jedoch bestehen.

 

Augsburg, 17. Juni 2011

 

letzte Aktualisierung 09/2019